Traumata sind von außen nicht sichtbar. Sie berauben uns unserer Freiheit, Normalität, Lebensfreude, Sicherheit, Individualität und unseres Friedens.
Unser Konto für Ihre
Zustiftungen und Spenden:
Konto–Nr. 616 934 4002
BLZ 101 201 00
Weber Bank Berlin
Werden Sie ZustifterIn!
Die Stiftung überbrücken verfügt gegenwärtig über ein Stiftungs–
vermögen in Höhe von 70.000 Euro. Dieses Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten.
Warum stiften? Gutes tun und Vermögen erhalten!
Denn bei einer Stiftung bleibt das Vermögen erhalten, im Gedenken an die Stifterin oder den Stifter. Anderen etwas Gutes zu tun, trägt nicht nur zur eigenen seelischen Zufriedenheit bei, sondern bringt auch handfeste steuerliche Vorteile.
Steuerliche Vorteile:
2007 trat das neue "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaft–
lichen Engagements" in Kraft.
Zustiftungen:
Zuwendungen in das Grundstock–
vermögen von Stiftungen können als Sonderausgaben in Höhe von bis zu einer Million Euro über zehn Jahre verteilt abgesetzt werden (bei Ehegatten gilt dies pro Person).
Testament:
Vermächtnis zu Gunsten der Stiftung überbrücken: Durch ein Testament stellen Sie sicher, dass auch über Ihr Leben hinaus Ihr Vermögen oder Teile davon in Ihrem Sinne arbeiten. Es gibt Ihnen die Möglichkeit gemeinnützige Organisationen zu unterstützen – ohne Zahlung von Erbschaftssteuer. Mit einem Testament oder Vermächtnis zu Gunsten von Stiftung überbrücken setzen sie sich für die Überwindung von sichtbaren und unsichtbaren Kriegsfolgen und die Unterstützung von Menschen ein, welche infolge von Kriegen seelische Verletzungen und Traumata erlitten haben.
Stiftungen zahlen weder Erbschafts-, noch Schenkungs- oder Kapital–
ertragssteuern, sondern können die Zuwendungen ohne Abzüge für die Umsetzung des Stiftungszwecks verwenden. Ebenso wie der Verein südost Europa Kultur e. V. ist auch die Stiftung überbrücken von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit.
Kontrolle:
Die Erfüllung des Stiftungszwecks wird regelmäßig durch die staatliche Stiftungsaufsicht kontrolliert, während das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der Mittelverwendung überprüft.